• \"Diese Ministerin ist gesundheitsgefährdend\"

    Um Fertigprodukte gesünder zu machen, setzt die Regierung auf die Selbstverpflichtung der Industrie. Mit Verweis auf eine Lancet-Studie schießt foodwatch scharf gegen Ernährungsministerin Klöckner (CDU) – und fordert einen Kurswechsel: den Bruch mit der „Lebensmittellobby“.

    Von Matthias Wallenfels

  • EuGH bestätigt Verkaufsverbot für Menthol-Zigaretten

    Aromatisierte Tabakprodukte zu verkaufen, bleibt in der EU verboten. Die Begründung des Europäischen Gerichtshofs: der Schutz der Gesundheit.

    LUXEMBURG. Das europaweite Verkaufsverbot für aromatisierte Tabakprodukte ist laut oberstem EU-Gericht rechtens. Das Verbot verstoße nicht gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und der Gleichbehandlung, befand der Europäische Gerichtshof am Mittwoch.

  • Patientenschulung bringt bei Kreuzweh wenig

    Eine zweistündige Schulung zum Management von Kreuzschmerzen nützt Betroffenen offenbar wenig. Allenfalls kurzfristig lassen sich Verbesserungen feststellen, so eine Studie.

    Von Thomas Müller

    SYDNEY. Die Gefahr, dass akute Kreuzschmerzen chronifizieren, ist bekanntlich recht hoch. Studien zufolge trifft das auf 20 bis 30 Prozent der Patienten zu, die aufgrund von Rückenschmerzen einen Arzt aufsuchen, wie Forscher um Dr. Adrian Traeger von der Sydney School of Public Health berichten.

  • Rauchstopp-Studie sucht Probanden

    FREIBURG. Dauerhaft von der Zigarette loskommen – gelingt das besser mit sechswöchiger ambulanter oder neuntägiger stationärer Entwöhnung? Das wollen Ärzte und Wissenschaftler am Tumorzentrum Freiburg überprüfen.

  • Ärzte müssen Lebend-Organspender umfangreich aufklären

    Der Bundesgerichtshof hat zwei Lebend-Organspendern recht gegeben, die sich nicht gut aufgeklärt fühlen. Sämtliche Risiken müssten umfangreich angesprochen werden.

    Von Martin Wortmann

    KARLSRUHE. Ohne umfassende Aufklärung ist eine Organ-Lebendspende rechtswidrig. Ärzte und Gerichte dürfen nicht davon ausgehen, dass die Spender für nahe Angehörige alles tun und daher ohnehin unter allen Umständen einwilligen würden, stellte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Für eine entsprechende „hypothetische Einwilligung“ sei hier„kein Raum“. Denn die strengen gesetzlichen Vorgaben dienten dem Schutz potenzieller Lebendspender vor sich selbst.